Neue Corona Schutzverordnung erlaubt ab dem 15.07.2020 einen “FAST NORMALBETRIEB” im Volleyball und 300 Zuschauern mit Distanz- und Hygiene-Regeln
Die erneuten Änderungen der Corona Schutzverordnung in NRW macht einen relativ normalen Spiel- und Trainingsbetrieb für die LSV-Volleyballer möglich:
Zum 15.07.2020 tritt eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft. Demnach ist es nunmehr möglich auch in geschlossenen Räumen mit bis zu 30 Personen mit oder ohne unvermeidbaren Körperkontakt Sport zu treiben. Einige Verbände geben zusätzlich Empfehlungen zu Quadratmeter/Sportler*in. Bitte prüfen Sie dies für ihre Sporthalle. Ein normales Hallenfeld ist 15*27 m groß.
Weiterhin gilt jedoch, dass Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts, Rückverfolgbarkeit und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (abseits des eigentlichen Sporttreibens) getroffen werden müssen.
Die Verordnung ermöglich es, dass bis zu 300 weitere Personen (Zuschauer oder Vereinsmitarbeiter) die Sportstätte betreten. Es muss gewährleistet sein, dass diese Personen den Mindestabstand einhalten können. Auf den Außensportanlagen ist eine Umsetzung mit gültigem Mindestabstand und Erfassung der Kontaktdaten (Rückverfolgung) möglich.
Für die Dreifeldhallen wie in Altlünen wird derzeit die mögliche Zuschauerzahl ermittelt. Geplante Veranstaltungen mit Zuschauern bedürfen deshalb einer besonderen Meldung an die Sportverwaltung. Ein Zuschauerkonzept (Zugangskontrolle, Rückverfolgbarkeit, Wegesystem) muss durch den Verein/ Veranstalter erstellt werden.